Übersicht: Hilfen und Unterstützung zum Bewältigen der Corona-Krise

Die Bundesregierung hat auf die wirtschaftlichen Turbulenzen durch das Coronavirus mit vielen finanziellen Hilfen reagiert, die Unternehmen helfen sollen, ihren Fortbestand zu sichern.

Corona-Hilfen der Bundesregierung (Schutzschild)

Finanzielle Soforthilfen

Für Soloselbständige, Startups, Kleinunternehmer, länderspezifisch auch kleine und mittlere Unternehmen

Die einmalige Beihilfe muss nicht zurückgezahlt werden, die Beantragung erfolgt elektronisch und Nachweise sind zunächst nicht erforderlich, können aber nach der Krise nachgefordert werden.

Soforthilfen von 9.000 € (bis fünf Beschäftigte) und 15.000 € (bis zehn Beschäftigte) können schnell und unbürokratisch über die Länder beantragt werden. Manche Bundesländer stocken diese Hilfen noch auf für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter (30.000 €) und bis 250 Mitarbeiter (50.000 €).

„Der Antrag (in Baden-Württemberg) umfasst etwa vier bis fünf Seiten, ist ohne Probleme in ca. 30 min ausgefüllt.“
(Christine Koblmiller, ConKomm GmbH)

Das BMWi stellt hier auf einer Seite alle Links zu den jeweiligen Behörden oder Stellen in den Ländern zur Verfügung. Hier sind auch die Informationen für die länderspezifische Ausgestaltung zu finden.

Fakten zur Soforthilfe (Kurzinfo als pdf):

  • Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Startups, Kleinunternehmer und in manchen Bundesländern auch kleine und mittlere Unternehmen
  • Der Liquiditätsengpass darf nicht vor der Coronakrise bestanden haben, muss aber zunächst nicht belegt werden. Eine Nachforderung von Belegen nach der Krise ist aber möglich. (Falschangaben = Straftatbestand Subventionsbetrug)
  • Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der Landesbehörde zu stellen.
  • Kumulierung mit anderen Corona-Hilfen ist möglich, eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Der Zuschuss wird bei den Steuervorauszahlungen 2020 nicht berücksichtigt. Bei Gewinnerzielung in 2020 wird dann 2021 auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

KfW Sonderprogramm 2020

Das Sonderprogramm steht gewerblichen Unternehmen jeder Größenordnung sowie freien Berufen offen. Es baut auf den Programmen

  • KfW Unternehmerkredit (für Unternehmen, die mehr als 5 Jahre auf dem Markt sind),
  • ERP-Gründerkredit – Universell (für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre auf dem Markt sind) / sowie dem
  • KfW-Sonderprogramm 2020 – Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (für großvolumige Finanzierungen)

auf. Für die Herausforderungen durch das Coronavirus wurden die Hilfen durch eine Risikoübernahme der KfW bis 90% sowie Zinssenkungen erweitert. Alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, können einen Kredit aus diesem Programm beantragen. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

Allerdings: Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind, also weniger als zwei Jahresabschlüsse vorlegen können, muss die Hausbank oder Sparkasse das volle Risiko tragen.

UPDATE 06.04.20 – Schutzschirm für den Mittelstand

Das BMWi führt zusätzlich einen KfW-Schnellkredit ein, bei dem der Staat 100% der Kreditrisiken übernimmt.

  • Die Kreditlaufzeiten werden auf 10 Jahre verlängert.
  • Das Programm gilt für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.
  • Das Kreditvolumen beträgt bis zu 3 Monatsumsätze aus 2019, maximal aber 800.000 € bei > 50 Mitarbeitern und maximal 500.00 € bei 10 bis 50 Mitarbeiter. Der Zinssatz wird mit aktuell 3% angegeben.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Bürgschaften

Unternehmen können mit ihren Hausbanken bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Auch dabei darf sich das Unternehmen nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel und Investitionsfinanzierungen zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig.

Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/ der Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Bürgschaftsbanken dürfen „Expressbürgschaften“ bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen, ohne Beteiligung der Länder. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Bürgschaftsbanken.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Die steuerlichen Hilfen gelten für Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer.

  • Zahlungen können auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Der Antrag kann bis 31.12.20 beim Finanzamt gestellt werden. An die Bewilligung sollen keine strengen Anforderungen gestellt werden. Unternehmen müssen darlegen, dass wie unmittelbar betroffen sind.
  • Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Hierfür können sie bei ihrem Finanzamt einen Antrag stellen.
  • Überfällige Steuerschulden werden bis Ende des Jahres nicht vollstreckt. Gesetzliche Säumniszuschläge sollen erlassen werden. Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer.

Weitere Informationen hierzu beim Bundesfinanzministerium.

Unterstützung für Start-ups

Die Wagniskapitalfinanzierung wird erweitert, damit auch weiterhin Finanzierungsrunden für zukunftsträchtige innovative Start-ups aus Deutschland stattfinden können. Schrittweise sollen hierfür folgende Elemente umgesetzt werden:

  • Stärkung der Wagniskapitalinvestoren (auf Fondsebene) für die zusätzliche Kapitalbereitstellung für in Liquiditätsengpässe geratende Portfoliounternehmen
  • Unterstützung der Finanzierungsrunden bei ausfallenden Fondsinvestoren („Sekundärmarkt“)
  • Unterstützung von jungen Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleinen Mittelständlern

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld kann einfacher und zu verbesserten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Nur noch zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sein, die Sozialversicherungsbeiträge werden voll übernommen und auch Leiharbeit wird in die Regelung einbezogen.

Besonderheit in der Corona-Krise: Darüber hinaus wird vorübergehend auf die vollständige Anrechnung des Entgelts aus einer Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommenen wird, verzichtet.

Nähere Infos zum Kurzarbeitergeld und zur Beantragung beim Arbeitsamt

Beratung und Orientierung in der Krise

Das Leichtbau Netzwerk Baden-Württemberg bietet als Orientierung im Hilfen-Wirrwarr eine telefonische Unterstützung unter 0711/128988-40. Daneben haben auch die Wirtschaftsministerien der Länder entsprechende Hotlines geschaltet.

Ab 03.04. fördert außerdem das BMWi Beratungen für KMU sowie Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 € ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen gelten befristet bis Ende 2020.

Das Fraunhofer -Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO hat eine interessante und hilfreiche Blogreihe gestartet, mit der schnell anwendbare Praxistipps weitergegeben werden sollen, um gut funktionierende Beispiele und Lösungswege während und aus der Krise vorzustellen. Bisher sind veröffentlich:

  • Virtuelle Mobilität in Zeiten von Corona: Welche Reisen können Sie sich sparen – und welche nicht?
  • Vom Umgang mit Schwarzen Schwänen: Szenario-Management in der Corona-Krise
  • Künstliche Intelligenz im Kampf gegen COVID-19
  • Daten retten Leben – Corona-Ausbreitung endlich verständlich und in Echtzeit
  • Spontanhelfende orchestrieren – Oder: Wie kann ich fach- und abteilungsfremdes Personal (nicht nur) in Krisenzeiten effizient einbinden?
  • Online Conferencing – erfolgreiche Meetings in Zeiten des Coronavirus
  • Effektive Krisenstabsarbeit in der Corona-Krise: Fragen und Antworten für Mittelständler
  • Home Office in Zeiten des Corona-Virus – 12 Tipps für die kurzfristige Umsetzung
  • Telearbeit – ein viraler Hit

Nach vorne denken und aus eigener Kraft Handeln

Die Hilfen der Bundesregierung können die ersten Schockmomente abfedern. Doch zwischenzeitlich dürfte jedem klar sein, dass wir langfristig lernen müssen mit Corona zu leben – und zu wirtschaften. Ganz aktuell besteht ein hoher Bedarf an Schutzmasken und medizinischem Gerät. Diesen Bedarf zu decken oder sich durch eine Umstellung der eigenen Produktion daran zu beteiligen kann ebenfalls helfen, finanziellen Spielraum zu erhalten.

Dazu gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg eine Corona-Kooperationsbörse, die weltweit Geschäftskontakte zur Bewältigung der Corona-Krise vermittelt.

Außerdem lohnt sich ein Blick auf die vielen Förderprogramme des Bundes, deren finanzielle Mittel ebenfalls noch ausgeschöpft werden können. Ein Überblick zu den Förderprogrammen gibt die Förderdatenbank des Bundes.

Das Coronavirus bestimmt jetzt unser Handeln, aber es wird auch wieder eine Zukunft ohne Covid19-Maßnahmen geben. Und deshalb dürfen wir heute die Herausforderungen nicht vergessen, die in der weiteren Zukunft liegen. Ein Puzzlestein der Antwort auf diese Herausforderungen ist der Leichtbau, für den es ebenfalls ein Förderprogramm gibt. Konzentrieren wir uns im Leichtbau neben den aktuellen Schwierigkeiten auch auf die Zukunft. Denn in ihr werden wir leben.

(Die Angaben in diesem Beitrag entsprechen den verfügbaren Informationen vom 03.04.20, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.)


Quellen und weitere Infos: Handelsblatt, Ey, BMWi


Christine Koblmiller

Autor: Christine Koblmiller, Redakteurin, Gründerin, Fachjournalistin aus Leidenschaft, überzeugter Leichtbau-Fan.

Mit dem Metamagazin Leichtbauwelt.de habe ich 2018 den Schritt in die Selbständigkeit gewagt und mit Leichtbauwelt ein neues Medienformat im B2B-Umfeld geschaffen. Seit etwa 25 Jahren bin ich Redakteurin für technische B2B-Fachzeitschriften. Für verschiedene führende Fachmagazine habe ich als eBusiness-Projektmanager Industrie schon 2001 crossmediale Angebote eingeführt, denn die Digitalisierung aller Lebensbereiche hat Einfluss auf unser Informationsverhalten. Deshalb bin ich mir sicher, dass sich die Medienbranche wandeln muss. Mehr über mich finden Sie unter Conkomm, auf Xing oder LinkedIn.

„Leichtbau fasziniert und begeistert Techniker. Er ist für die Herausforderungen der Zukunft unabdingbar. Deshalb bin ich sicher, dass der Markt für ein Angebot wie Leichtbauwelt.de reif ist.“

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